In Umsetzung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beteiligt sich das Provinzialat der Redemptoristen e.V. als Schulträger des Collegium Josephinum an der Gemeinsamen Meldestelle der Ordensgemeinschaften in Deutschland (GMO), die von der Deutschen Ordensobernkonferenz eingerichtet wurde.
In unseren Einrichtungen pflegen wir eine Kultur, die das offene Wort und eine kollegiale Zusammenarbeit schätzt und fördert. Eine offene Kommunikation spielt nicht nur eine maßgebliche Rolle bei der Lösung der im täglichen Miteinander unvermeidlichen Konflikte, sondern ist auch der Schlüssel zu einem transparenten und vertrauensvollen Arbeitsklima. Es kann jedoch Situationen geben, in denen die Voraussetzung für ein offenes Gespräch nicht gegeben oder die Möglichkeit hierzu trotz des wechselseitigen Bemühens ausgeschöpft sind In solchen Fällen ist es wichtig, die Möglichkeit zu geben, vertrauliche Hinweise auf nicht rechtskonformes Verhalten nach den Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes in einem geschützten Rahmen abzugeben.
Diejenigen, die solche Hinweise in redlicher Absicht einreichen, handeln stets verantwortungsbewusst und unterstützen unsere Einrichtung, indem sie dazu beitragen, dass wir gesetzeskonform handeln und so vor möglichen Vermögens- und/oder Reputationsschäden geschützt sind.
Die Gemeinsame Meldestelle der Ordensgemeinschaften in Deutschland fungiert als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Hinweisgebende Personen, die hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen, und die sich mit Hinweisen zu Verstößen im Sinne dieser Information an die interne Meldestelle gewandt haben, werden im Rahmen des § 36 HinSchG davor geschützt, dass ihre Enthüllungen zu Benachteiligungen führen. Sie müssen als Folge der Meldung keine ungerechtfertigten Maßnahmen und Behandlungen befürchten, auch wenn sich die Hinweise als unbegründet erweisen sollten.
Die Gemeinsame Meldestelle der Ordensgemeinschaften in Deutschland dient der Mitteilung von Verstößen beispielswiese zu den Themen: Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, Betrug, Diebstahl, Diskriminierung, Geldwäsche, Mobbing, Steuervergehen, Veruntreuung oder Vorteilsnahme/Bestechung/Korruption. Bisher bestehende spezielle Meldewege, z. B. der
externe Beschwerdeweg bei Vorfällen sexualisierter Gewalt, sind davon unberührt. Weitere Informationen und Nutzungshinweise finden Sie auf der Seite der Meldestelle.